Kurzbeschreibung
Private und staatliche Erwerbsausfall- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind für die Prüfung des Leistungsanspruches auf eine medizinische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit angewiesen. Bei psychiatrischen Erkrankungen ist dies häufig schwierig, da objektive Messmethoden und etablierte Handlungsempfehlungen zur Einschätzung der Arbeitsfähigkeit fehlen. Posttraumatische Symptome stellen dabei eine zusätzliche Herausforderung dar.
Im Workshop wird dargestellt, wie mittels fünf konkreter Schritte die Arbeitsfähigkeit hergeleitet werden kann: 1) Erhebung der im Alltag gezeigten Leistung; 2) Erhebung der Befunde; 3) Erhebung (nicht-medizinischer) Kontextfaktoren; 4) Beurteilung der Leistungsfähigkeit; 5) Einschätzung der Arbeitsfähigkeit. Dabei wird erläutert, welchen Einfluss posttraumatische Symptome in diesem Prozess haben.
Das dargestellte Vorgehen erlaubt es Behandlern, ihre Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bei posttraumatischen Symptomen nachvollziehbar zu begründen. Dies erhöht die Chancen, dass Versicherungen in ihrem Leistungsentscheid auf deren Einschätzung abstellen und langwierige versicherungsmedizinische Auseinandersetzungen vermieden werden können.
